Digitalisierung im Krankenhaus nach dem Krankenhauszukunftsgesetz
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Das Krankenhauszukunftsgesetz – Digitalisierung in Kliniken & Notaufnahmen

Insgesamt über vier Milliarden Euro sollen in den kommenden Jahren von Bund und Ländern in die nachhaltige Digitalisierung von Krankenhäusern fließen – das ist das Ziel des im Herbst 2020 erlassenen Krankenhauszukunftsgesetzes. Dabei gibt es verschiedene Maßnahmen und Möglichkeiten, eine förderfähige Digitalisierungsstrategie durchzuführen.

14. Juni 2021    6 Min. Lesezeit

Um die Digitalisierung in Krankenhäusern zu fördern, stellt der Bund im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (kurz: KHZG) rund drei Milliarden Euro zur Verfügung. Die Länder sollen zusätzliche Fördermittel bereitstellen, sodass ein gesamtes Fördervolumen von über vier Milliarden Euro entsteht. Was beinhaltet das KHZG aber konkret? Wie kann so eine Förderung aussehen? Und welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, um eine Förderung zu erhalten?

 

Was sind die Ziele des Krankenhauszukunftsgesetzes?

Das Krankenhauszukunftsgesetz ist im Oktober 2020 in Kraft getreten. Ziel ist es, die Krankenhäuser in Deutschland zu digitalisieren und damit zu modernisieren. Vor allem die technische Ausstattung soll durch die Förderung verbessert werden, was sich wiederum auf die Notfallversorgung auswirkt und somit eine verbesserte Versorgung der Patienten durch die Digitalisierung nach sich zieht.

Neben einer Automatisierung und Digitalisierung von Prozessen wird auch eine bessere Vernetzung des gesamten Gesundheitssystems angestrebt. Dabei spielen auch Neuerungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), die seit Anfang 2021 für Patienten in Deutschland verfügbar ist, eine Rolle. Viel Wert wird auf die Datensicherheit gelegt: Laut dem Bundesgesundheitsministerium müssen mindestens 15 Prozent der beantragten bzw. gewährten Fördergelder in die IT- bzw. Cybersicherheit fließen. Damit soll der Schutz der Patientendaten gewährleistet werden.

 

Förderung durch das Krankenhauszukunftsgesetz

Um eine Förderung durch das Krankenhauszukunftsgesetz zu erhalten, muss ein Krankenhaus einen Förderantrag beim jeweiligen Bundesland stellen. Dabei müssen bestimmte Richtlinien erfüllt werden, die das Bundesamt für Soziale Sicherung Ende 2020 bekanntgegeben hat.

Fördertatbestände: Welche Maßnahmen sind nach dem Krankenhauszukunftsgesetz förderfähig? 

Insgesamt 11 Maßnahmen für die Digitalisierung von Krankenhäusern sind nach dem KHZG förderfähig. Diese 11 Fördertatbestände sind:

  • Anpassung der (informations-)technischen Ausstattung der Notaufnahme an den aktuellen Stand der Technik
  • Einrichtung eines digitalen Patientenportals zum Aufnahme- & Entlassmanagement
  • Einrichtung von Systemen zur digitalen Dokumentation von Pflege- & Behandlungsleistungen
  • Einrichtung von Systemen zur klinischen Entscheidungsunterstützung
  • Einrichtung eines digitalen Medikationsmanagementsystems
  • Einrichtung eines internen digitalen Leistungsanforderungs- & Kommunikationssystems
  • Einrichtung von Cloud-Computing-Systemen
  • Einführung & Anpassung eines digitalen Versorgungsnachweissystems für Betten
  • Einführung & Einrichtung von robotikbasierten Systemen & Verfahren
  • Einrichtung von Systemen zur Sicherstellung der IT-Sicherheit
  • Anpassung von Patientenzimmern an besondere Behandlungserfordernisse

Unter die Förderungen fallen sämtliche Aktionen zur Bestandsaufnahme der aktuellen Situation, Beratung zu den verschiedenen Möglichkeiten und Umsetzung der neuen Systeme. Wie die Möglichkeiten der Förderung konkret aussehen, kann §19 der KHSFV entnommen werden.

Welche Voraussetzungen gelten für förderfähige Vorhaben?

Damit das Digitalisierungsvorhaben für eine Förderung in Frage kommt, müssen laut dem KHZG bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Beispielsweise dürfen die Maßnahmen nicht vor dem 02.09.2020 begonnen haben. Zudem müssen

  •  international anerkannte Standards verwendet werden,
  • die Datenschutzvorschriften eingehalten und somit die Informations- & Datensicherheit gewährleistet werden und
  • sämtliche für die Patienten erstellte Dokumente in die ePA übertragbar sein.

Bis wann und wo müssen die Förderanträge gestellt werden?

Damit eine Förderung erteilt werden kann, müssen die Krankenhausträger bzw. Hochschulkliniken zunächst einen Antrag bei ihrem zuständigen Bundesland stellen. Das Land stellt dann wiederum einen Antrag direkt beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), welches die Fördermittel vergibt. Das ist noch bis spätestens Ende dieses Jahres möglich, genauer gesagt bis zum 31.12.2021.

Wer ist berechtigt, Förderanträge zu stellen?

Grundsätzlich können Anträge von sämtlichen Krankenhäusern gestellt werden, die im Krankenhausplan des jeweiligen Bundeslandes aufgenommen wurden – private Kliniken sind demnach ausgenommen. Auch Hochschulkliniken können Fördermittel beantragen und mit bis zu 10% des Fördervolumens ihres Landes gefördert werden.

 

ERPath: Förderung im Rahmen einer Gesamtdigitalisierungsstrategie nach dem KHZG

Gerade in Notaufnahmen ist die Digitalisierung von Prozessen sinnvoll, da sie den Informationsfluss beschleunigt. ERPath hilft mit verschiedenen Tools Notaufnahmen dabei, ihre Prozesse zu digitalisieren und zu optimieren. Dazu gehören unter anderem die digitale Behandlungsdokumentation, klinische Behandlungspfade und ein digitales Medikationsmanagement. All das unterstützt Notaufnahmen bei der adäquaten und schnellen Versorgung von Patienten. Auch diese Maßnahmen sind nach dem KHZG im Rahmen der Gesamtdigitalisierungsstrategie förderfähig.

 

Krankenhauszukunftsgesetz als Treiber der Digitalisierung

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz sollen Krankenhäuser in Deutschland ein dringend benötigtes digitales Update bekommen. Durch die angestrebten Maßnahmen werden sowohl Ärzte und anderes medizinisches Personal unterstützt als auch die Behandlung von Patienten verbessert.

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