Rot-weißes Schild mit Krankenhaus-Kreuz und der Aufschrift “Notfälle”, darunter steht “Emergencies” und ein Pfeil
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Krankenhauszukunftsgesetz: Neue Chancen für Notaufnahmen

Spätestens seit dem Beginn der Corona-Pandemie ist das Thema Digitalisierung im Gesundheitswesen aktuell wie nie. Im Oktober hat die Bundesregierung mit dem Krankenhauszukunftsgesetz ein Investitionsprogramm beschlossen, das u.a. die Digitalisierung der deutschen Kliniken vorantreiben soll. Wir erklären, was gefördert werden kann.

23. November 2020    5 Min. Lesezeit

Digitalisierung, IT-Sicherheit, moderne Ausstattung, Stärkung der Notfallkapazitäten: Das am 9. Oktober verabschiedete Krankenhauszukunftsgesetz eröffnet neue Entwicklungsmöglichkeiten für deutsche Krankenhäuser. Rund 4,3 Milliarden Euro werden den deutschen Kliniken zur Verfügung gestellt: 3 Milliarden steuert der Bund bei, weitere 1,3 Milliarden kommen von den Ländern oder den Krankenhausträgern. Doch was genau wird gefördert, und wie kommen die Kliniken an die Fördergelder?

Laut unserem Geschäftsbereichsleiter Notaufnahme Andreas Ropertz bringt das Krankenhauszukunftsgesetz neben der sehr sinnvollen Förderung aber auch Unsicherheiten in der Beantragung mit sich. „Unsere Kunden haben viele Fragen“, verriet er auf dem eHealth-Tec-Symposium „Die Zukunft der digitalen Notaufnahme“, das im Rahmen der 15. DGINA-Jahrestagung stattgefunden hat. „Bekomme ich das gefördert, was ich mir vornehme? Wie sind die Bedarfe zu beziffern? Wie kann ich Unterstützung erhalten?“ Das klären wir gerne auf.

Krankenhauszukunftsgesetz: Die wichtigsten Eckpunkte

Daher ging auf unsere Einladung auf dem Symposium der Geschäftsführer der Unternehmensberatung für das Gesundheitswesen bcmed Lukas Illini auf die Fragen ein. Demnach bietet sich mit dem Krankenhauszukunftsgesetz eine echte Chance für medizinische Einrichtungen, die Notaufnahmen und weitere Bereiche digital aufzurüsten.

Die Förderung besteht aus zwei Teilen: der Weiterentwicklung des bereits existenten Krankenhausstrukturfonds, der für den Umbau der Krankenhäuser genutzt wird, und dem neuen Krankenhauszukunftsfonds. Die Maßnahmen zur Digitalisierung und der Verbesserung digitaler Infrastrukturen werden aus dem Krankenhauszukunftsfonds bestritten.

Der wohl größte Unterschied zu den bisherigen Maßnahmen ist das Mitspracherecht der Krankenkassen: Nach dem neuen Krankenhauszukunftsgesetz werden Kassen zwar angehört, sind aber sind nicht maßgeblich an der Entscheidung über die Förderung beteiligt. Die Länder können ohne das Einvernehmen der Krankenkassen Förderanträge erlauben.

Wie viel jedes einzelne Bundesland letztendlich bekommt, wird nach dem Königsteiner Schlüssel berechnet. Der Großteil der Fördersumme – 70 Prozent – kommen aus den Mitteln des Bundes. Die restlichen 30 Prozent werden entweder über die Länder, die Krankenhausträger oder auch gemeinschaftlich gedeckt. Das unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland: So erklärte sich beispielsweise Baden-Württemberg bereit, einen großen Anteil der Summe zu übernehmen und so die Krankenhausträger zu entlasten. Grundsätzlich sollen pro Haus ca. 1,5 bis 2 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Krankenhauszukunftsgesetz: Das wird gefördert

Gefördert werden im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes erforderliche technische und informationstechnische Maßnahmen – die Kosten für die Bestandsaufnahme und Beratung sind dabei inklusive. Dazu gehören beispielsweise die Anpassung der technischen und informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahmen an den aktuellen Stand der Technik, die Einrichtung von Patientenportalen, Telemedizin, Cloud Computing, oder Maßnahmen zur Erhöhung der IT-Sicherheit.

Auch die Ausgaben für die Einrichtung von Systemen zu digitaler Dokumentation, digitalen Entscheidungshilfen, Medikationsmanagement oder digitaler Leistungsanforderung werden durch den Krankenhauszukunftsfonds gedeckt. Das alles ist in unserem Notaufnahmen-Informationssystem ERPath inbegriffen, dessen Implementierung nach dem Krankenhauszukunftsgesetz natürlich förderfähig ist. Erfahren Sie hier mehr über ERPath-Möglichkeiten im Interview mit unserem Geschäftsführer Tobias Leipold.

Möchten Sie ERPath in Ihrer Notaufnahme einsetzen oder mit unseren neuesten Innovationen und Modulen ausbauen? Förderanträge im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes sollen über die Formulare des Bundesamtes für Soziale Sicherung bei den Ländern erfolgen – laut Lukas Illini am besten als Gesamtpaket aller zu fördernder Leistungen für das ganze Haus. Die Förderung kann für Projekte beantragt werden, die nicht vor dem 2. September 2020 begonnen haben. Kliniken haben noch bis Ende 2021 Zeit, Anträge einzureichen.

Unser Service

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